Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben. Dazu gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse) und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Es sind acht Stellen am Fahrrad, die selbst leuchten oder reflektieren sollen.
Zählen Sie einmal nach, und geben Sie ACHT im Dunkeln – auf sich selbst, auf andere und auf Ihr Rad.
Die goldenen Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit
•Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren.
•Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.
•Eindeutig und vorausschauend Rad fahren. Handzeichen geben.
•Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.
•Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.
•Abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Stichwort: Toter Winkel.
•Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein.