Sie erhalten von uns eine amtlich anerkannte Spendenquittung ab einem Betrag von 200 Euro (darunter reicht der Kontoauszug) über Zuwendungen im Sinne des Paragraphen 10b des Einkommensteuergesetzes. Den gespendeten Betrag können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Spendenquittungen erst am Ende des Kalenderjahres ausgestellt werden können.