05.01.2015 | erstellt von: Franz Drews |
Licht ist Pflicht

Rundum gut beleuchtet
Es sind acht Stellen am Fahrrad, die selbst leuchten oder reflektieren sollen.
Zählen Sie einmal nach, und geben Sie ACHT im Dunkeln – auf sich selbst, auf andere und auf Ihr Rad.
Die Zahl ACHT sollte man sich merken, wenn man im Dunkeln per Fahrrad unterwegs ist. Denn genau so viele Stellen am Fahrrad sind es, die in der NACHT leuchten sollten: Entweder von selbst, durch Glühlampen-, Halogen oder LED-Licht - oder passiv, also andere Lichter reflektierend.
1. Frontscheinwerfer (z. B. Halogen)
2. Weißer Frontreflektor
(auch in Scheinwerfer integrierbar)
3. und 4. Reflektoren in den Speichen des Vorder- und Hinterrades (stattdessen sind auch Reflexstreifen am Reifen zulässig)
5. und 6. Zwei gelbe, nach vorne und hinten wirkende Reflektoren an der linken und rechten Pedale
7. Rücklicht (z. B. LED, am besten mit Standlichtautomatik), darin integrierter großflächiger Reflektor. Montagehöhe: Mindestens 25 Zentimeter über dem Boden, idealerweise am Gepäckträger angebracht.
8. Roter Rückstrahler
Bilder zu den Punkten bekommen Sie über den Link
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